pflege_grad_antrag

Pflegegrad online beantragen

Sichern Sie sich Leistungen ab dem ersten Tag. Angehörige und Pflegebedürftige können hier einen Pflegeantrag stellen - wir begleiten Sie durch den Prozess.

  • Dauer: maximal 10 Minuten
  • Für alle deutschen Krankenkassen
  • Unabhängig und einfach

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Antrag auf Pflegeleistungen ist nur mit Pflegegrad möglich

Um Leistungen der Pflegekasse zu erhalten, müssen diese vorher beantragt werden. Mit einem Pflegegrad haben Sie Anspruch auf Pflegeleistungen, die Sie finanziell oder bei alltäglichen Dingen zu unterstützen. Je höher der Pflegegrad, umso höher ist die Leistung.



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Ratgeber

Pflegegrad > Neuantrag >

Für wen möchten Sie einen Pflegegrad beantragen?  

Es ist möglich, den Pflegegradantrag auch für eine andere Person zu stellen wie z.B. den Ehepartner, Elternteil oder Kind, insofern eine Vollmacht vorliegt.


Pflegegrad > Neuantrag > Pflegebedürftige Person

Wie heißen Sie bzw. der Pflegebedürftige?




Pflegegrad > Neuantrag > Ihre Krankenkasse

Sind Sie gesetzlich oder privat versichert?


Pflegegrad > Neuantrag > Krankenkasse

Bei welcher Kasse sind Sie bzw. ist der/die Pflegebedürftige versichert?  

Versichertennummer
Die Nummer befindet sich im rot umrandeten Feld auf Ihrer Gesundheitskarte:




Pflegegrad > Neuantrag > Ihre Krankenkasse

Bei welcher Kasse ist der/die Pflegebedürftige versichert?




Pflegegrad > Neuantrag > Ihre Krankenkasse

Hat der/die Pflegebedürftige in den letzten beiden Jahren die Krankenkasse gewechselt?


Pflegegrad > Neuantrag > Ihre Krankenkasse

Bei welcher Versicherung war der/die Pflegebedürftige bisher versichert?




Pflegegrad > Neuantrag > Pflegegrad

Liegt bereits ein Pflegegrad vor?  

Bei diesem Antrag geht es um einen Erstbegutachtung. Falls bereits ein Pflegegrad vorliegt, kann dieser Antrag in einen Höherstufungsantrag umgewandelt werden.


Pflegegrad > Neuantrag > Pflegegrad

Welcher Pflegegrad liegt vor?


Pflegegrad > Neuantrag > Pflegeleistung

Werden die Pflegeleistungen voraussichtlich länger als 6 Monate benötigt?  

Um als pflegebedürftig eingestuft werden zu können, müssen Sie mindestens 6 Monate auf die Hilfe angewiesen sein.


Pflegegrad > Neuantrag > Pflegeleistung

Wo soll die Pflege stattfinden?  

Pflege zu Hause: Die häusliche Pflege kann z. B. durch Familienangehörige, einen Pflegedienst oder eine 24-Stunden-Betreuung erfolgen.

Pflege im Pflegeheim: Je nach Pflegegrad zahlt die Krankenkasse einen Teil der Heimkosten. Es gibt aber auch einen hohen Eigenanteil, den der Versicherte, ggf. mit Unterstützung seiner Angehörigen, selbst tragen muss.

Pflege in einer Wohngruppe: Eine ambulante Wohngruppe ist eine Wohngemeinschaft von 3 bis 12 Personen, in der jeder eine Pflegeleistung erhält. Die Krankenkasse bezuschusst ambulante Wohngruppen mit einer erweiterten einmaligen Förderung und mit der (teilweisen) Übernahme der Kosten für einen Pflegedienst.


Pflegegrad > Neuantrag > Pflegeleistung

Wer wird die Pflege übernehmen?  

Familienangehörige oder Nachbarn:
Es ist ratsam, die private Pflegeperson anzugeben, um mögliche Rückfragen seitens der Pflegeversicherung zu vermeiden.

Pflegedienst:
Falls bereits ein ambulanter Pflegedienst beauftragt wurde, geben Sie bitte dessen Informationen an. Andernfalls kann Ihnen die Pflegeversicherung hilfreiche Empfehlungen geben.

Kombination:
Die gleichen Empfehlungen wie in den vorherigen Punkten gelten auch hier.

Pflegeeinrichtung:
Wenn bereits eine stationäre Pflegeeinrichtung oder ein Pflegeheim beauftragt ist, teilen Sie dies bitte mit. Andernfalls kann Ihnen die Pflegeversicherung ebenfalls Empfehlungen aussprechen.


Pflegegrad > Neuantrag > Pflegeheim

Haben Sie sich bereits für ein Pflegeheim bzw. Pflegeeinrichtung entschieden?


Pflegegrad > Neuantrag > Pflegeheim

Wie lauten Name und Anschrift des Pflegeheimes bzw. Pflegeeinrichtung?  

Diese Daten werden von der Pflegeversicherung benötigt, um die Pflegeeinrichtung ggfs. kontaktieren zu können.



Pflegegrad > Neuantrag > Pflegeperson

Wie lauten Name und Anschrift der Person, die sich hauptsächlich um die Pflege kümmert (Pflegeperson)?  

Es ist empfehlenswert die Daten der Person, welche sich um die Pflege kümmert, anzugeben. Zum Beispiel, falls Rückfragen der Pflegeversicherung anstehen. Diese Daten werden von der Pflegeversicherung benötigt, um die mit der Pflege beauftragten Person zu identifizieren und ggfs. kontaktieren zu können.



Pflegegrad > Neuantrag > Pflegeperson

Ist die Pflegeperson berufstätig?


Pflegegrad > Neuantrag > Pflegeperson

Bezieht die Pflegeperson Rente?


Pflegegrad > Neuantrag > Auszeit vom Job

Soll die Pflegezeit als Auszeit vom Job dienen?


Pflegegrad > Neuantrag > Pflegedienst

Wissen Sie schon welcher Pflegedienst Sie pflegen wird?


Pflegegrad > Neuantrag > Pflegedienst

Wie lautet Name und Anschrift der Pflegedienstleisters (falls bekannt)?



Pflegegrad > Neuantrag > Pflegeperson

Wie lauten Name und Anschrift der Person, die sich hauptsächlich um die Pflege kümmert (also die Pflegeperson)?  

Es ist empfehlenswert die Daten der Person, welche sich um die Pflege kümmert, anzugeben. Zum Beispiel, falls Rückfragen der Pflegeversicherung anstehen. Diese Daten werden von der Pflegeversicherung benötigt, um die mit der Pflege beauftragten Person zu identifizieren und ggfs. kontaktieren zu können.



Pflegegrad > Neuantrag > Pflegeperson

Ist die Pflegeperson berufstätig?


Pflegegrad > Neuantrag > Rente

Bezieht die Pflegeperson Rente?


Pflegegrad > Neuantrag > Auszeit vom Job

Soll die Pflegezeit als Auszeit vom Job dienen?


Pflegegrad > Neuantrag > Pflegeheim

Haben Sie sich bereits für eine Einrichtung entschieden?


Pflegegrad > Neuantrag > Pflegebedürftigkeit

Hat die Pflegebedürftigkeit einen der folgenden Gründe?  

Die Angaben haben leinerlei Auswirkungen auf die Pflegegradeinstufung und dienen lediglich zur Einordnung. Falls mehrere Bereiche zutreffen, bitte denjenigen auswählen, welcher den größeren Einfluss auf die Pflegebedürftigkeit hat..


Pflegegrad > Neuantrag > Einrichtungen

Haben Sie Pflegeleistungen bei einer dieser Einrichtungen beantragt oder erhalten diese bereits?  

Durch die Angaben wird keine Kürzung der Leistungen erfolgen. Es ist jedoch möglich, dass Sie Leistungen beantragen, die bereits in vergleichbarer Höhe von einer anderen Stelle gewährt werden (zum Beispiel Pflegegeld von der Unfallversicherung). In diesem Fall erfolgt zwar eine Einstufung in einen Pflegegrad, jedoch wird keine zusätzliche Auszahlung der beantragten Leistungen von der Pflegeversicherung erfolgen.


Pflegegrad > Neuantrag > Sozialamt

Wie lautet der Name des Sozialamts (falls bekannt)?



Pflegegrad > Neuantrag > Unfallversicherung

Wie lautet der Name der Unfallversicherung (falls bekannt)?



Pflegegrad > Neuantrag > Versorgungsamt

Wie lautet der Name des Versorgungsamts (falls bekannt)?



Pflegegrad > Neuantrag > Leistungsträger

Wie lautet der Name des ausländischen Leistungsträgers (falls bekannt)?



Pflegegrad > Neuantrag > Beihilfe

Haben Sie Anspruch auf Beihilfe? Beihilfe erhalten Beamte, Richter, Soldaten und deren Kinder oder Eheleute.


Pflegegrad > Neuantrag > Beihilfe

Wie heißt der Ehepartner mit Beihilfeanspruch?



Pflegegrad > Neuantrag > Beihilfe

Wie heißt der Elternteil mit Beihilfeanspruch?



Pflegegrad > Neuantrag > Beihilfe

Wie lauten Name und Anschrift der Beihilfestelle (falls bekannt)?



Pflegegrad > Neuantrag > Vollmacht

Haben Sie jemanden aus Ihrem Umfeld eine Vollmacht ausgestellt oder haben Sie einen gesetzlichen Betreuer?


Pflegegrad > Neuantrag > Vollmacht

Wie lauten Name und Adresse der bevollmächtigten Person (falls bekannt)?



Pflegegrad > Neuantrag > Vollmacht

Wie lauten Name und Adresse des gesetzlichen Betreuers (falls bekannt)?



Pflegegrad > Neuantrag > Hausarzt

Darf Ihr Hausarzt dem medizinischen Dienst der Krankenkasse Berichte und Gutachten zur Verfügung stellen?


Pflegegrad > Neuantrag > Hausarzt

Wer ist Ihr behandelnder Arzt? (optional)



Pflegegrad > Neuantrag > Beratung

Wünschen Sie eine Pflegeberatung durch die Krankenkasse?  

Jeder, der Pflegeleistungen von der Pflegekasse erhält oder beantragt, hat ein gesetzlich verankertes Recht auf eine kostenfreie Pflegeberatung. Diese Beratung wird von der Krankenkasse organisiert und kann entweder telefonisch oder bei einem Hausbesuch erfolgen – je nach persönlichem Wunsch. Sie findet in der Regel vor dem Begutachtungstermin statt.


Pflegegrad > Neuantrag > Hausnotruf

Soll ein zuzahlungsfreies Hausnotrufsystem gleich mit beantragt werden?  

Unser Partner saniruf /shs berät Sie zum Hausnotrufsystem und beantragt für Sie die Kostenerstattung bei Ihrer Pflegekasse.

Warum ist das Hausnotrufsystem kostenlos?
Ein Hausnotrufsystem gilt als anerkanntes technisches Pflegehilfsmittel und kann parallel zum Antrag auf einen Pflegegrad beantragt werden. Sobald der Pflegegrad bewilligt wird, übernimmt die Krankenkasse in der Regel die Kosten für das Hausnotrufsystem bis zu einem Betrag von 25,50 Euro pro Monat.

Was bietet der Hausnotruf?
Das System ermöglicht es Pflegebedürftigen, im Notfall schnell Hilfe zu rufen, was ihre Sicherheit und Unabhängigkeit im Alltag erhöht. Das Hausnotrufsystem ist mit einer Rettungsstelle verbunden, die im Notfall entsprechende Maßnahmen einleiten kann.

Beinträchtigt der Antrag andere Leistugen wie z.B. das Pflegegeld?
Nein, ein Hausnotrufsystem hat keinerlei Auswirkungen auf andere Leistungen oder auf das Pflegegeld, da das Hausnotrufsystem nach §78 Abs. 1 SGB XI ein anerkanntes Pflegehilfsmittel ist. Um dies in Anspruch zu nehmen, ist lediglich ein Antrag auf Kostenübernahme erforderlich, den wir direkt für Sie einreichen. Dadurch entstehen Ihnen keine Kosten, und wir kümmern uns um alle bürokratischen Angelegenheiten mit der Krankenversicherung.


Pflegegrad > Neuantrag > Hausnotruf

Aus welchen Gründe(n) wird das Hausnotrufsystem gewünscht?


Pflegegrad > Neuantrag > Pflegehilfsmittel

Möchten Sie monatlich kostenfrei Pflegehilfsmittel erhalten?  

pflegemittelbox.de berät Sie und beantragt diese für Sie kostenlos bei Ihrer Pflegekasse.
Was steht Ihnen mit einem Pflegegrad zu?
Wenn ein Pflegegrad vorliegt und die Pflege zu Hause erfolgt, können Pflegebedürftige in der Regel von ihrer Krankenkasse monatlich bis zu 40 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch erhalten.

Wer kann die Box erhalten?
Pflegebedürftige Personen mit einem Pflegegrad 1 oder höher haben Anspruch auf monatliche Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 €. Dieser individuelle Anspruch wird nach der Antragstellung von der Krankenkasse überprüft. Es fallen keine zusätzlichen Kosten für die pflegemittelbox an, da die gesamte Finanzierung durch die Krankenkasse übernommen wird. Die pflegemittelbox wird jeden Monat kostenlos zu Ihnen nach Hause geliefert.


Pflegegrad > Neuantrag > Pflegehilfsmittel

Welche Pflegehilfsmittel möchten Sie kostenfrei erhalten?  

Welche Hilfsmittel stehen zur Auswahl?
Die pflegemittelbox enthält Hilfsmittel, die die häusliche Pflege erleichtern. In der Box enthalten sind - je nach Bedarf bzw. frei wählbar - in Höhe von bis zu 42,00 Euro: Desinfektionsmittel (für Hände und Oberflächen als Flüssigkeit, Gel oder als Tuch), (FFP2)-Masken, Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe sowie Schutzschürzen und -Servietten.

Kann man die Auswahl später anpassen?
Die Box bzw. die Produktauswahl kann jederzeit monatlich geändert werden - per Telefon, online oder via WhatsApp.

Hier finden Sie die Datenschutzerklärung und die AGB der pflegemittelbox.

Bitte wählen Sie Ihre Produkte:

500 ml Händedesinfektion 500 ml
80 Stk. Händedesinfektionstücher 80 Stk.
100 ml Händedesinfektionsgel 100 ml
500 ml Flächendesinfektion 500 ml
80 Stk. Flächendesinfektionstücher 80 Stk.
15 Stk. Flächendesinfektionstücher 15 Stk.
100 Stk. Einmalhandschuhe 100 Stk.
Größe S
Größe M
Größe L
Größe XL
10 Stk. FFP2 Maske 10 Stk.
10 Stk. FFP2-Maske schwarz 10 Stk.
50 Stk. Mundschutz 50 Stk.
50 Stk. Mundschutz klein 50 Stk.
25 Stk. Bettschutzeinlagen 25 Stk.
100 Stk. Schutzschürzen 100 Stk.
1 Stk. Waschbare Schutzschürze 1 Stk.
100 Stk. Schutzservietten / Lätzchen 100 Stk.
100 Stk. Fingerlinge 100 Stk.
Meine Box:
 
0%

> bis zu vier waschbare Bettschutzeinlagen pro Jahr
> kostenlos nach Genehmigung durch Ihre Kasse
> gesetzliche Zuzahlung wird übernommen




Pflegegrad > Neuantrag > Pflegehilfsmittel

Wünschen Sie zusätzlich vor der ersten Lieferung eine telefonische Beratung zu den Pflegehilfsmitteln?  

Sie haben Anspruch auf ein Beratungsgespräch. Wir erklären Ihnen, welche Produkte und Pflegeoptionen geeignet und notwendig sind. Sie können auch auf die Erstberatung verzichten und Ihr gewähltes Pflegepaket später einfach anpassen.


Pflegegrad > Neuantrag > Pflegehilfsmittel

Unter welcher Telefonnummer dürfen wir Sie für die Beratung kontaktieren?  

Um Sie zu den einzelnen Pflegehilfsmitteln und deren Einsatz beraten zu können, benötigen wir Ihre Telefonnummer.



Pflegegrad > Neuantrag > Ihre Daten

Wie lauten die Kontaktdaten und das Geburtsdatum der pflegebedürftigen Person?  

Wir benötigen diese Daten um bei etwaigen Rückfragen auf Sie zurückkommen zu können. Ihre Daten können nur von Personen eingesehen werden, welche Ihren Antrag bearbeiten.




Pflegegrad > Neuantrag > E-Mail

An welche E-Mail-Adresse soll die Kopie des Pflegegrad-Antrags geschickt werden?




Pflegegrad > Neuantrag > Unterschrift

Ihre Unterschrift  

Ihre Unterschrift wird ausschließlich für die Beantragung bezüglich Ihrer Kranken/Pflegekasse verwendet.










Pflegegrad > Neuantrag > Bestätigung

Danke, Ihre Angaben sind für den Antrag ausreichend.

Wie geht es jetzt weiter?


  • Sie haben gerade eine E-Mail erhalten an Ihre Adresse
  • Bitte bestätigen Sie hier den Link in der E-Mail
  • Nach der Bestätigung können Sie entscheiden, ob der Antrag automatisch an Ihre Kasse übermittelt werden soll
  • Sie erhalten im Anschluß nochmals ein PDF Dokument als Kopie für Ihre Unterlagen
 

Ihr Vertrauen und der Schutz Ihrer persönlichen Daten sind für uns von größter Bedeutung. Dies gilt natürlich auch für die Art und Weise, wie wir mit Ihnen kommunizieren. Wir werden Sie nur in den folgenden Fällen per E-Mail kontaktieren:
- Um Ihnen wichtige Informationen zu Ihren Anträgen und deren Bearbeitung mitzuteilen.
- Um Ihre Fragen zu beantworten, die Sie uns per E-Mail oder Telefon gestellt haben.
- Um Ihnen hilfreiche Tipps, Hinweise sowie besondere Angebote im Bereich Pflege zu übermitteln.
- Sollten Sie zukünftig keine E-Mails mehr von uns wünschen, können Sie sich jederzeit am Ende jeder E-Mail abmelden


Pflegegrad > Neuantrag > Höherstufung

Sie haben einen Erstantrag gestellt. Nach Ihren Angaben haben Sie jedoch bereits einen Pflegegrad. Sie können einen Antrag auf Höherstufung stellen bei Ihrer Kasse, falls die Voraussetzungen erfüllt sind.

Sie haben aber bereits Anspruch den Erhalt von kostenlosen Pflegehilfsmittel und einem Hausnotruf. Gerne unterstützen und beraten wir Sie hierbei, rufen Sie uns gerne an unter 0211 879 77777 oder schicken uns eine E-Mail an service@pflegengel.de.


Pflegegrad > Neuantrag > Voraussetzungen nicht erfüllt:

Sie erfüllen (noch) nicht die Voraussetzungen für die Beantragung des Pflegegrades. Gerne können wir Ihnen bei dem Antrag weitere Hilfestellung leisten. Bitte rufen Sie uns gerne an unter 0211 879 77777 oder schicken uns eine E-Mail an service@pflegengel.de.


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